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Nachweis





Entpflichtung
durch die ARA

Der Nachweis über diese Zielerreichung muß laufend an das Bundesministerium erbracht werden. Die Hersteller und Vertreiber, also Abfüller/Verpacker, die Industrie und der Handel haben aber die Möglichkeit, sich an einem bestehenden, flächendeckenden Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen, dies diese Aufgabe für Sie übernimmt. 

Durch Ihre Teilnahme an einem solchen System können sie ihre Rücknahmepflicht laut Verpackungsverordnung an dieses System abtreten. Diese Möglichkeit der "Entpflichtung" bietet in Österreich das ARA System an.
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