
Grundsätze
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Die Verpackungsverordnung (VVO) vom 1. Oktober 1993 regelt die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und besteht aus folgenden Grundpfeilern: Die Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rückgabepflicht der Letztverbraucher Der Letztverbraucher muß gebrauchte Verpackungen entweder selbst verwerten (und zwar ordnungsgemäß), oder diese in die dafür bestimmten Sammel- und Verwertungssysteme einbringen. Existieren keine solchen, hat der Letztverbraucher das Recht, die Verpackungen dem Rücknahmeverpflichteten Hersteller oder Vertreiber zurückzugeben. Hersteller und Vertreiber müssen gemäß dieser Verordnung Maßnahmen treffen, um die von ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen, und zwar im Ausmaß bis zu 70%, ab dem Jahr 2000 bis zu 80%. |
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