
Haushaltssammlung
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Zuständig für die Haushaltssammlung ist der Gemeindeverband (Eigentümer des anfallenden Altpapieres der privaten Haushalte). Etwa ein Viertel der gesammelten Papiermenge unterliegt der Verpackungsverordnung, der Rest sind nicht lizenzierte Papierabfälle. Die Sammlung der lizenzierten Verpackung (Verpackungsverordnung) verrechnet der Gemeindeverband an die ARO (Altpapier Recycling Organisation). Die Sammlung und Verwertung der nicht lizenzierten Papierabfälle wird über die Müllgebühren der privaten Haushalte finanziert. Aufgabe der Gemeinden: • Stellplätze für Sammelinseln bereitstellen (Reinhaltung/Schneeräumung) • Bereitstellung der Sammelcontainer und Öffentlichkeitsarbeit Die Geschäftsstraßenentsorgung ist für all jene Kleingewerbe- und Handelsbetriebe, die ein Papierabfallaufkommen von 15 kg bis 100 kg pro Woche aufweisen. Kleinbetriebe mit weniger als 15 kg Papierabfall pro Woche können bei den öffentlichen Sammelstellen (MODUL 1) entsorgen, Betriebe mit mehr als 100 kg/Woche müssen betrieblich entsorgt werden (MODUL 3). Hier handelt es sich um eine betriebliche Individual-Entsorgung, bei der die Sammler und Konditionierer der Anfallstelle bedarfsorientierte Lösungen anbieten. |
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